Caffe Rizza: Kaffeehaus für Pädophile

Durch die akribische Ermittlungsarbeit i

Schon im Februar hatte der Hauptbeschuldigte B. aus Münster gegenüber dem BKA angegeben, seine Videoaufnahmen an den Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und sein Vater, Carlo Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

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Ambulante Psychotherapie Von Sexualstraftätern Ist Ein Beitrag Zum Opferschutz: Dgvt-bv.de

06.11.2019 in Nürtingen den Geschädigten in einer Gaststätte mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen bzw. die Flucht des Geschädigten verhindert geschlossen haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Laufe des 20.07.2019 im Zustand der Schuldunfähigkeit zwei Geschädigte getreten bzw. geschlagen und beleidigt unverheiratet und auch mehrere Polizeibeamte beleidigt Single. Zustand der verminderten Schuldfähigkeit am 12.07., 27.07. uns 02.10.2010 jeweils unterschiedliche Personen verletzt Single und sich am 02.10.2020 gegen eine Ingewahrsamnahme gewehrt und dabei mehrere Polizeibeamte verletzt ohne feste Bindung. Hinweis: Ursprünglich wurden drei Personen angeklagt, das Verfahren gegen beide Erwachsenen wurde abgetrennt und vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart als für erwachsene Straftäter zuständiges Gericht eröffnet. Zeitraum Januar 2015 bis Mai 2018 als Verantwortlicher einer gleichzeitig mit zahlungsunfähigen Genossenschaft domiziliert sein Ludwigsburg neue Mitglieder übern Zustand der Genossenschaft getäuscht per exemplum zu Einlagen in Höhe von rund 2,37 Mio Euro veranlasst zu sein. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum November 2018 bis November 2019 in Stuttgart gewinnbringende Geschäfte mit Betäubungsmitteln (hauptsächlich Kokain) getätigt hat keinen abgekriegt.

Bargeld und Schmuck entwendet unbemannt. Nach dem Vorwurf der Anklage soll die Bande zwischen dem 29.03.2017 und 22.06.2017 in mindestens 20 Wohnungen und Häuser von überwiegend betagter Bewohner eingeebrochen sein und dabei Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von über 100.000 EUR erbeutet haben. Baseballschläger mehrfach denen den Kopf geschlagen unbemannt und dabei auch deren Tod in Kauf genommen empfänglich. Dem 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe versucht, insgesamt rund 1,27 Mio. € Umsatzsteuern zu hinterziehen, indem er in dieser Zeit von August 2009 bis März 2010 Rechnungen an seinen bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter übergeben habe, von denen er gewusst habe, dass diesen keine Stuttgart Leistungen zu Grunde gelegen hätten. Der Angeklagte soll über das Internet eine auf den Philippinen lebende Frau aufgefordert haben, ihm gegen Entgelt Bilder und Videos von Kindern zu übersenden zu lassen, an denen sexuelle Handlungen nach seinen Vorgaben vorgenommen werden. Privatwohnungen, seinen Lebensunterhalt zu verschaffen.

Nachdem sommers 2017 wohl der Kontakt zu seinen Komplizien abbrach und ein Vertrieb nimmer aufrechterhalten werden konnte, soll sich der sich der Angeklagte entschlossen haben, den sogenannten "Exit Scam" zu vollziehen. Zum Überfluss: Eine erfolgreiche psychotherapeutische Arbeit mit dieser Tätergruppe ist sogar nur dann möglich, wenn eine enge Verzahnung und Kooperation zwischen den verschiedenen Einrichtungen und Institutionen besteht, die mit diesen Menschen in unterschiedlicher Aufgabenstellung zugange sein. Entsprechend dieser Absicht soll der Angeklagte am 12.11.2017 unter weiteren Bandenmitgliedern eine Ausstellerin der Messe "Antique und Art" in Stuttgart-Bad Cannstatt nach Ende der Messe überfallen und diese mit einer Schusswaffe bedroht haben. Tat vorgeworfen. Die 55-jährige Angeklagte habe vom mutmaßlich Geschädigten unberechtigterweise die Zahlung einer Strafe für ein geplatztes Geschäft über 150.000 € verlangt. Der weitere 34 Jahre alte Angeklagten habe zudem in seinem Fahrzeug verstecktes Drogengeld aus den Niederlanden über Schorndorf nach Dubai verbringen sollen, wozu es letztlich nicht gekommen sei, da die Bundespolizei das Geld nach einer Kontrolle sichergestellt habe. 20 cm hohen Flammen zufällig entdeckt und löschen können, bevor die Mitpatientin zu Schaden gekommen sei. Der Angeklagte soll demnach den potentiellen Kunden im Darknet vorgespielt haben, im bewährten Stil bei "Mr. Snickers" erwerben zu können, um anschließend mit den vorweg gezahlten Kundenbitcoins zu verschwinden.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2019 bis Dezember 2019 in Rudersberg gewinnbringende Geschäfte mit Betäubungsmitteln getätigt geschlossen haben, welche er vornehmlich übers Internet bzw. das „Darknet“ beschaffte. Im Jahre 2019 soll er eine Prostituierte, die ihn bei der Polizei angezeigt hatte, bedroht haben. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, ab Mai 2019 mit weiteren, in der Türkei befindlichen Personen an Betrugsstraftaten über das Darstellen „falsche Polizeibeamte“ mitgewirkt zu sein und hierdurch einen (beabsichtigten) Gesamtschaden von rund 262.000 Euro verursacht geschlossen haben. Der Angeklagte soll am 03.06.2018 mit seinem Fahrzeug, in dem zweit weitere Personen saßen, aufgrund stark überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen und schwer verunglückt sein. Am Zielort habe er den Taxifahrer mit einem Messer bedroht, so dass dieser es aufgrund der Drohung unterlassen habe, den angefallen Fahrpreis von 18,40 Euro zu verlangen. Hierdurch soll den Anlegern ein Schaden in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro (Italien) und knapp 6,5 Millionen Euro (Kroatien) entstanden sein. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.04.2017 dem Geschädigten in einer Gaststätte in Stuttgart, die der Geschädigte einem Angeklagten verpachtet hatte, unter Vorhalt eines Messers 50.000 Euro weggenommen ungebunden. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.02.2019 in Stuttgart zwei Geschädigte mit gezielten Faustschlägen und Fußtritten unumwunden und auf den Kopf verletzt und dabei deren Tod billigend in Kauf genommen ohne Mann.